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   BSG, 22.11.1984 - 2 RU 49/83   

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https://dejure.org/1984,5276
BSG, 22.11.1984 - 2 RU 49/83 (https://dejure.org/1984,5276)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1984 - 2 RU 49/83 (https://dejure.org/1984,5276)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1984 - 2 RU 49/83 (https://dejure.org/1984,5276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Plasmapherese - Gewerbliches Unternehmen - Plasmagewinnung - Blutspender - Arbeitsunfallversicherung - Bundesland als Träger - Gemeindlicher Träger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 231
  • NZA 1985, 374 (Ls.)
  • VersR 1986, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - L 6 U 131/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitunfall - Unfallbegriff - Unfreiwilligkeit

    Vielmehr hat sich dann "nur" ein allgemeines Krankheitsrisiko verwirklicht, zumal eine teilweise Bauchwandlähmung nach einer Nephrektomie laut Dr. J. häufig aufzutreten pflegt (vgl. BSG, Urteil vom 22. November 1984 - 2 RU 49/83 - SozR 2200 § 539 Nr. 105; SGB VII-Komm/Kruschinsky, Stand Januar 2011, § 2 Rn. 669; ähnlich Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Stand März 2011, § 2 Rn. 26.2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - L 1 U 48/06

    gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Blutstammzellspender

    Zu den Blutspendern gehören nicht nur Personen, die sich Blut zur unmittelbaren direkten Übertragung auf andere Personen abnehmen lassen, sondern auch jene, deren gespendetes Blut - wie hier im Zusammenhang mit einer Blutstammzellspende - erst später, eventuell nach Aufbereitung, für klinische Zwecke verwendet wird (vgl. BSGE 57, 231 m. w. N.).
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